Seit 1. Jänner 2016 gelten in Österreich neue steuerrechtliche Bestimmungen. Unter anderem ist mit diesem Stichtag die gemeinhin als „Registrierkassenpflicht“ bekannt gewordene Regelung in Kraft getreten. Österreichische Unternehmen sind seitdem dazu verpflichtet, zur Einzelerfassung der Barumsätze ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden. Sobald ein Jahresumsatz von € 15.000 überschritten wird und Barumsätze den Wert von € 7.500 übersteigen (unter Barumsätze fallen auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte, Scheck oder Gutschein), muss der Unternehmer einen Beleg erstellen und diesen dem Kunden auch aushändigen.
Mit der NTS Retail Suite haben Sie eine gesetzeskonforme Softwarelösung und halten damit die seit Anfang des Jahres geltenden Bestimmungen in vollem Umfang. Mit dem Einsatz der NTS Retail Version X4 erfüllen Sie zudem auch alle bis zum Stichtag 30.06.2016 (X4-Releasedatum) vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) bekannt gegebenen Anforderungen, welche voraussichtlich in der zweiten Phase der Reform mit 01.04.2017 in Kraft treten sollen. In diesem Kontext sind vor allem die geforderten technischen Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Manipulation, die damit verbundene kryptografische Signatur jedes Barumsatzes sowie das Andrucken dieser Signatur auf dem jeweiligen Beleg zu erwähnen.
Eventuell weitere vom BMF geforderte Adaptierungen im Bereich der RKSV werden bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der RKSV am 01.04.2017 in Form von Minor Releases eingearbeitet. So enthält der Release X4.1 alle nach dem Release der NTS Retail Version X4 vom BMF geforderten Adaptierungen der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bis zum Stichtag 5. September 2016.
Unsere Lösung wurde von einem allgemein und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen in einem Gutachten eingehend überprüft. Dabei wurde bestätigt, dass das untersuchte System nach Aktivierung der Fiskalisierungseinrichtung den Anforderungen der RKSV entspricht und die technischen Sicherheitsmaßnahmen erfüllt.
Lassen Sie sich noch heute professionell beraten! Ihre NTS Retail Ansprechpartner stehen Ihnen gerne für weiterführende Informationen zur Registrierkassenpflicht, der Registrierkassensicherheitsverordnung sowie der NTS Retail Suite zur Verfügung: info@ntsretail.com