Hinweisgebersystem
Wer kann eine Meldung abgeben?
Dieser Hinweisgeber-Kanal steht Personen zur Verfügung, die aufgrund laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu unserem Unternehmen Informationen über potenzielle Rechtsverstöße erlangt haben. Zu diesem nach §2 HSchG erfassten Personenkreis zählen:
- Arbeitnehmer
- Bewerber
- Praktikanten
- Sonstige Auszubildende
- Selbständig erwerbstätige Personen
- Anteilseigner
Welche Themen können gemeldet werden?
Für eine Hinweisgebung im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes kommen Meldungen über Verstöße in folgenden Bereichen in Betracht (§ 3 Abs 3 – 5 HSchG):
- Geldwäsche
- Korruption
- Öffentliches Auftragswesen
- Produktsicherheit und -konformität
- Umweltschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 StGB
Wie kann eine Meldung gemacht werden?
Wenn Sie eine Meldung abgeben möchten, senden Sie eine E-Mail an whistleblowing@ntsretail.com.
Auf diese Weise kann eine möglichst rasche und zuverlässige Bearbeitung der Meldung sichergestellt werden.
Der Meldeprozess läuft in zwei Schritten ab:
- Meldung abgeben: Überlegen Sie, was der Schwerpunkt der Meldung ist. Beschreiben Sie die Meldung so präzise wie möglich. Zur Unterstützung Ihrer Meldung können gerne Dateien mitgesendet werden (Akzeptierte Formate: pdf, jpg, jpeg, png).
- Empfangsbestätigung erhalten: Nach Absenden der Meldung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung seitens der NTS-internen Meldestelle, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist. Im Anschluss daran wird der weitere, interne Prüfprozess gestartet.