Die neue EU-DSGVO, steht nunmehr tatsächlich vor der Tür. In diesem Beitrag möchten wir die Sichtweise einiger führender Telekomanbieter auf diese neue Gesetzgebung näher betrachten.

Sie haben solche E-Mails in den letzten Wochen vermutlich zuhauf erhalten: „Bitte klicken Sie auf den Link unterhalb um zu bestätigen, dass wir Ihnen den Newsletter auch weiterhin zusenden dürfen.“ Der Grund für diese und weitere Maßnahmen liegt in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, die am 25. Mai in Kraft treten wird.

 

Die Perspektive in der Telekombranche

Servicedienstleister sowie alle anderen Branchen, in denen die Verarbeitung von Kundendaten schon aufgrund der Art des Geschäfts eine wesentliche Rolle spielt, sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, ihre Datenverarbeitungsprozesse zu hinterfragen und an die neue Verordnung anzupassen. Wenn wir den Blick auf Pressemeldungen, Artikel und Kommentare führender Telekomkonzerne richten, so scheint der Konsens zu sein, dass die Verordnung als ein Anstoß für notwendige Veränderungen gesehen wird, trotz des bürokratischen Aufwands, der damit einhergeht.

So schreibt etwa Jonathan Hughes, Head of Enterprise Cyber Security Operations bei Vodafone, dass die DGSVO „uns allen helfen wird“ und sieht diese als einen ersten Schritt. Weiters nimmt er die Unternehmen in der Pflicht, ihre Verantwortung für den Schutz privater Daten endgültig zu internalisieren.

Carlos López Blanco, Global Head Public and Regulatory Affairs bei Telefónica, definiert drei wesentliche Punkte in der Rolle, die den Gesetzgebern perspektivisch zukommen wird: Das Vereinen der Prinzipien [für die Bürgerrechte im digitalen Zeitalter] um Flexibilität und Innovation zuzulassen, das Schaffen von Bewusstsein und einer Kultur der Privatsphäre sowie das Sicherstellen von rechtlicher und anwendbarer Sicherheit.

 

 

Aus Sicht des Kunden – Recht auf Auskunft und Recht auf Vergessenwerden

Eine zentrale Zielsetzung bei der DSGVO ist es, den Anwendern umfangreichere Möglichkeiten zur Kontrolle ihrer persönlichen Daten zu geben. Der größte Einfluss wird wahrscheinlich durch zwei spezifische Rechte entstehen, das „Recht auf Auskunft“ und das „Recht auf Vergessenwerden“. Während das erste Recht zusichern soll, dass Kunden Auskunft darüber einfordern können, welche persönlichen Daten gespeichert werden, schafft letzteres den Rahmen dafür, dass Kunden eine Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten veranlassen können. Somit gibt es nun eine weitverbreitete rechtliche Basis dafür, dass Individuen Einfluss darauf nehmen können, wie die Interaktion mit großen Unternehmen stattfindet. Als eine indirekte Konsequenz sollte die Verordnung auch dazu beitragen, das Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schärfen, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird und Unternehmen dazu veranlassen, zu hinterfragen welche personenbezogenen Daten tatsächlich gespeichert werden müssen.

 

NTS GDPR control vereinfacht die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien

Bei NTS Retail haben wir die neue Verordnung als eine Chance wahrgenommen, um unsere Datenverarbeitungsprozesse zu analysieren und in Abstimmung mit den DSGVO-Richtlinien zu optimieren.

Weil unser System ein wichtiger Bestandteil in der Verkaufsinfrastruktur unserer Kunden ist, haben wir ein neues Softwaremodul entwickelt, das die Einhaltung der DSGVO im Hinblick auf unser System erleichtert. Mithilfe einer einfach zu bedienenden Oberfläche können personenbezogene Daten einfach dargestellt, exportiert und gelöscht werden.

Falls Sie sich näher für die DGSVO und unseren Ansatz dazu interessieren: Wir bieten ein Whitepaper zu diesem Thema als Download.